Notbett
In dieser Zeit, der Not, öffnen wir unsere Herzen und unsere Türen, im Geiste des heiligen Franziskus, der uns gelehrt hat, jeden Menschen als Bruder oder Schwester zu betrachten. Obwohl wir keine offizielle Notschlafstelle sind, möchten wir denen, die in Schwierigkeiten sind, oder obdachlos, ein warmes Bett und eine Mahlzeit bieten.Es gibt also auchkeine Verpflichtung zur Aufnahme, es stellt kein Mitverhältnis dar. Den Eigentümern ist Folge zu leisten im Rahmen des Hausrechts.
Wenn du oder jemand, den du kennst, Hilfe benötigt, denke daran, dass wir hier sind, um zu unterstützen. Möge der Geist des heiligen Franziskus uns leiten, während wir gemeinsam Lösungen suchen.
Wir bieten an, eine Übernachtung und Essen mit Betreuung, für kurze Zeit bis eine Klärung der Situation oder andere Aufnahmen möglich sind. In der Regel ist das ein Wochenende oder drei bis vier Tage. Wir, sind normale Menschen, die ihre Hilfe anbieten, eine Therapie oder eine weiterführende Seelsorge, können wir daher nicht leisten, aber wir können zuhören und auch eine Schulter anbieten zum aussprechen und vielleicht auch ausweinen und wenn gewünscht auch gemeinsam beten.
Zur Information:
Nicht aufgenommen werden, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Hilfesuchende mit einer akuten Suchtpromlematik (Alkohol,Drogen), oder psychischen Störungen oder akuter Suizidalem Verhalten. Für diese Problematiken, gibt es Fachpersonal die besser geeignet ist um Hilfe zu leisten wir können gerne auf solche Einrichtungen verweisen.
Rechtlicher Hinweis:
Die Unterbringung von Obdachlosen unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB) XII. Gemäß § 67 SGB XII ist die örtliche Trägerschaft, also die Kommune, (Stadt Dingolfing) grundsätzlich für die Unterbringung von obdachlosen Personen verantwortlich. Diese muss sicherstellen, dass obdachlose Menschen eine angemessene Unterkunft erhalten und unterstützt werden.
Wir bieten an, eine Übernachtung und Essen mit Betreuung, für kurze Zeit bis eine Klärung der Situation oder andere Aufnahmen möglich sind. In der Regel ist das ein Wochenende oder drei bis vier Tage. Wir, sind normale Menschen, die ihre Hilfe anbieten, eine Therapie oder eine weiterführende Seelsorge, können wir daher nicht leisten, aber wir können zuhören und auch eine Schulter anbieten zum aussprechen und vielleicht auch ausweinen und wenn gewünscht auch gemeinsam beten.
Zur Information:
Nicht aufgenommen werden, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Hilfesuchende mit einer akuten Suchtpromlematik (Alkohol,Drogen), oder psychischen Störungen oder akuter Suizidalem Verhalten. Für diese Problematiken, gibt es Fachpersonal die besser geeignet ist um Hilfe zu leisten wir können gerne auf solche Einrichtungen verweisen.
Rechtlicher Hinweis:
Die Unterbringung von Obdachlosen unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB) XII. Gemäß § 67 SGB XII ist die örtliche Trägerschaft, also die Kommune, (Stadt Dingolfing) grundsätzlich für die Unterbringung von obdachlosen Personen verantwortlich. Diese muss sicherstellen, dass obdachlose Menschen eine angemessene Unterkunft erhalten und unterstützt werden.
Bei Bedarf:
Rufen Sie einfach an, unter Telefon 087319383770 oder per Mail an:Robert.nathanael.ofm@gmail.com oder am besten über unser
Mobiltelefon: 015678198775 (Diensthandy kein Wahtsapp).
Belegungsplan:
Der Belegungsplan, bietet einen kleinen Anhaltspunkt, ob noch freie Plätze, zur Verfügung stehen.
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